Teil II. – Mediationsbaustein – Vertaulichkeit –

Aug
2015
10

posted by on Allgemein

Eines der wichtigsten Bausteine für ein erfolgreiches Mediationsverfahren ist die Vertraulichkeit! Sie ermöglich den Beteiligten offen zu verhandeln, zu kommunizieren und sich auszutauschen.
Durch das Mediationsgesetz ist der Mediator jetzt mit einem Zeugnisverweigerungsrecht ausgestattet worden, der ihn – jedenfalls im Bereich der ordentlichen Zivilgerichte- in dieser Hinsicht etwa mit Anwälten gleichstellt. Ein Mediator muss damit vor Gericht nicht mehr aussagen, wenn die Medianden es ihm nicht erlauben.
Die Vertraulichkeit von Verhandlungen ist im Wirtschaftsleben überwiegend ausgesprochen wichtig. Sei es im innerbetrieblichen Bereich, wenn es darum geht persönliche Konflikt zu lösen oder sei es bei Streitigkeiten mit anderen Unternehmen die besser geräuschlos bearbeitet werden sollten.
Deswegen sind die Voraussetzungen für den Einsatz von Mediation in der Wirtschaft sehr günstig! Inwieweit Mediation im Wirtschaftsleben schon tatsächlich eingesetzt wird, können wir nur schwer beurteilen, weil eben vieles aufgrund der Vertraulichkeit nicht nach außen dringt.