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Mediation im Vergleich
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Schlichtung
Gericht
Ziel – Streit nachhaltig befrieden
Ziel – Streit beenden
Ziel – Streitende verkünden
behandelt Positionen und Interessen
Behandelt Positionen und Interessen – i.d.R.
Behandelt Positionen und untermauert diese argumentativ und juristisch
Berücksichtigt Interessen aller
Berücksichtigt i.d.R. Interessen
keine Berücksichtigung von Interessen – i.d.R.
Unerlässlich für das Verfahren- Freiwilligkeit, Selbstbestimmtheit, Informiertheit, Bereitschaft
ohne Öffentlichkeit
Kann angeordnet werden; löst bei Nichtteilnahme negative Konsequenzen aus, bedingte Selbstbestimmtheit
Verfahrenseröffnung entscheidet Gericht, keine Selbstbestimmtheit, sehr begrenzte Informiertheit
unter Öffentlichkeit
Verfahrensleitung durch überparteilichen Dritten -MediatorIn-
Verfahrensleitung durch SchlichterIn
Prozessführung durch RichterIn
MediatorIn – keine rechtlichen Bewertungen
SchlichterIn – rechtliche Bewertung, Kompromissvorschläge
RichterIn – Entscheidung nach Sach- , Rechtslage und nach richterlicher Urteilsfähigkeit
Streitbefriedung durch von Parteien erarbeitete Lösung
Durch SchlichterIn forcierte sachgerechte Parteieinigung – i.d.R. Kompromiss –
Urteilsspruch des RichtersIn
Ressourchen schonend, kurzfristiger Einsatz, i.d.R. kurzer Zeitaufwand,
mittelfristiger Zeitaufwand
Ressourcen nicht mehr planbar, überwiegend langfristiger Zeitaufwand
Alle Parteien sind Gewinner!
Die Schlichtungsordnungen der Kammern und Innung entscheiden oft die Verbindlichkeit einer Entscheidung
Eine Partei ist immer der Verlierer
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