Mediation im Vergleich

Mediation

 

 

 

Schlichtung

 

 

 

Gericht

Ziel – Streit nachhaltig befrieden Ziel – Streit beenden Ziel – Streitende verkünden
behandelt Positionen und Interessen Behandelt Positionen und Interessen – i.d.R. Behandelt Positionen und untermauert diese argumentativ und juristisch
Berücksichtigt Interessen aller Berücksichtigt i.d.R. Interessen keine Berücksichtigung von Interessen – i.d.R.
Unerlässlich für das Verfahren- Freiwilligkeit, Selbstbestimmtheit, Informiertheit, Bereitschaft

ohne Öffentlichkeit

Kann angeordnet werden; löst bei Nichtteilnahme negative Konsequenzen aus, bedingte Selbstbestimmtheit Verfahrenseröffnung entscheidet Gericht, keine Selbstbestimmtheit, sehr begrenzte Informiertheit

unter Öffentlichkeit

Verfahrensleitung durch überparteilichen Dritten -MediatorIn- Verfahrensleitung durch SchlichterIn Prozessführung durch RichterIn
MediatorIn –              keine rechtlichen Bewertungen SchlichterIn – rechtliche Bewertung, Kompromissvorschläge RichterIn – Entscheidung nach Sach- , Rechtslage und nach richterlicher Urteilsfähigkeit
Streitbefriedung durch von Parteien erarbeitete Lösung Durch SchlichterIn forcierte sachgerechte Parteieinigung – i.d.R. Kompromiss – Urteilsspruch des RichtersIn
Ressourchen schonend, kurzfristiger Einsatz, i.d.R. kurzer Zeitaufwand, mittelfristiger Zeitaufwand Ressourcen nicht mehr planbar, überwiegend langfristiger Zeitaufwand
Alle Parteien sind Gewinner! Die Schlichtungsordnungen der Kammern und Innung entscheiden oft die Verbindlichkeit einer Entscheidung Eine Partei ist immer der Verlierer

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